Die Mitgliedschaft selbst kann nicht übertragen werden, nur das Geschäftsguthaben. Auch einzelne Anteile sind übertragbar. In beiden Fällen sind ein schriftlicher Antrag und die Zustimmung des Vorstands notwendig. Die entsprechenden Formulare senden wir Ihnen auf Anfrage gern zu.
Bitte beachten Sie: Das Geschäftsguthaben kann nur an ein Mitglied übertragen werden. Sollte der Erwerber noch kein Mitglied der DüBS sein, so ist die Mitgliedschaft vorab zu erwerben.
Mehr erfahren: Wie werde ich Mitglied?