Bis in die neunziger Jahre wurde weltweit beim Bau vieler Häuser Asbest aufgrund seiner hohen Hitzebeständigkeit und weiterer positiver Eigenschaften als Werkstoff und auch als Dämmmaterial eingesetzt. Nachdem eine Gesundheitsgefährdung durch Asbest festgestellt worden war, wurde er 1993 als Baustoff verboten.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in manchen Wohnungen der DüBS unter dem Bodenbelag oder als Bodenbelag sogenannte Vinylasbestplatten auf schwimmendem Estrich verlegt wurden. Dabei handelt es sich um Asbest in fest gebundenem Zustand, der bei unbeschädigten Fußbodenbelägen und Fußbodenklebern ungefährlich ist und nicht entfernt werden muss.
Wichtig: Bitte nehmen Sie auf keinen Fall selbst Arbeiten wie Reparaturen, Veränderungen, Anbohrungen, Rückbauten oder sonstige mechanische Bearbeitungen an den Bodenbelägen in Ihrer Wohnung vor. Auch an anderen Stellen in der Wohnung kann Asbest verbaut worden sein. Vermeiden Sie jegliche Beschädigung! Sollten Sie Schäden am Fußbodenbelag feststellen, z. B. im Zusammenhang mit einem Wasserschaden, informieren Sie uns bitte. Wir werden Ihren Fußbodenbelag prüfen und, sofern erforderlich, die nötigen Arbeiten einleiten.
Die Verwendung von Asbest ist seit 1993 verboten. Bei Neubauten ab dem Baujahr 1994 besteht daher keine Gefahr.