Olaf Strübing, der von der DüBS beauftragte Baumsachverständige, hat im Juni den Bestand der Genossenschaft einer Prüfung unterzogen und ein Baumkataster erstellt. Das Ergebnis: Insgesamt sind die Bäume in einem guten Zustand. Wo nötig, wird im Herbst ein Rückschnitt erfolgen. Zweimal jährlich sollten Bäume fachgerecht untersucht werden, um Krankheiten und mögliche Gefährdungen, die von den Pflanzen ausgehen könnten, frühzeitig zu erkennen. Die Kontrollen sollen in belaubtem und in unbelaubtem Zustand stattfinden, weil bestimmte Anomalien nur mit Blattwerk, andere besser ohne Laub erkannt werden können. Daher liegen die Kontrolltermine für die Bäume auf DüBS-Grundstücken im Juni und im März. Auf einem Katasterblatt werden die Baumnummer und die Grunddaten des Baumes (z. B. Stammdurchmesser, Baumart, etc.) erfasst sowie Auffälligkeiten und Schäden vermerkt. Wenn nötig, erfolgt dann die Festlegung der für den jeweiligen Baum durchzuführenden Maßnahmen und ein Zeitraum für deren Erledigung. Das Baumkataster wird nach jeder Kontrolle aktualisiert und stellt somit einen chronologischen Nachweis der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht dar. Ergänzt wird das Katasterblatt durch den Katasterplan, auf dem der Standort jedes erfassten Baumes mit seiner Nummer vermerkt ist. Diese Pläne können auch an Firmen zur Ausführung von Arbeiten weitergegeben werden, um den Baum einwandfrei lokalisieren zu können. Kontrolle und Baumkataster entsprechen den Empfehlungen der FLL (Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V.) und erfolgen gemäß den Baumkontrollrichtlinien.
Mieten unter dem Düsseldorfer Durchschnitt
Anstelle einer profitmaximierend kalkulierten Miete zahlen DüBS-Mitglieder eine kostendeckend berechnete Nutzungsgebühr. Zum Vergleich: Die Durchschnittsmiete in Düsseldorf je Quadratmeter liegt bei 15,88 € (Quelle: VdW Wohnungsbarometer 2021), die der DüBS bei 7,37 €. Mit einer Wohnungsbauprämie von aktuell 10 % (Stand 2022) unterstützt der Staat – je nach Einkommen – zudem Genossenschaftsmitglieder. Und wer nach seinem Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen bekommt, kann seine Anteile in dieser Form bei uns anlegen.















