Bei der DüBS gibt es drei Organe: Die Vertreterversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Im Rahmen der Vertreterversammlung haben die Mitglieder das Recht, die Leitlinien der Genossenschaft mitzubestimmen.
Der Aufsichtsrat der DüBS besteht aus neun Aufsichtsratsmitgliedern. Er kontrolliert, berät und unterstützt den Vorstand bei allen Entscheidungen.
Dem Vorstand unterliegt die Leitung der Genossenschaft. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt und vertritt die Genossenschaft gegenüber Dritten.
