In einer Genossenschaft gibt es drei Organe: Die Vertreterversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Im Rahmen der Vertreterversammlung haben die Mitglieder das Recht, die Leitlinien der Genossenschaft mitzubestimmen.
Der Aufsichtsrat ist in der Regel ehrenamtlich tätig und kontrolliert nicht nur den Vorstand, sondern berät und unterstützt ihn bei Entscheidungen. Der Aufsichtsrat setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, die jeweils Mitglied der Genossenschaft sein müssen. Bei der DüBS besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern.
Dem Vorstand unterliegt die Leitung der Genossenschaft. Er wird vom Aufsichtsrat bestellt und vertritt die Genossenschaft gegenüber Dritten.