Rechte und Pflichten

Ruhezeiten

Rücksichtsnahme ist in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr geboten. Während dieser Zeiten sind Unterhaltungs- und Musikgeräte auf Zimmerlautstärke zu betreiben.

Das Spielen von Musikinstrumenten ist in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr und zwischen 19:00 und 08:00 Uhr untersagt. Außerhalb dieser Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.