Rund um die Wohnung

Alles rund ums Telekommunikationsgesetz

Was ist das Telekommunikationsgesetz?

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt es seit 1996. Es regelt den Wettbewerb unter den Telekommunikationsdienstleistern. Am 1. Dezember 2023 ist eine Änderung bzw. Neuerung in Kraft getreten (Gesetzesnovelle); die Übergangsfrist für die Änderung endete am 30. Juni 2024. 

Die Anpassungen des Gesetzes zielen darauf ab, die Weichen für ein bundesweites Glasfasernetz zu errichten. Das Ziel der Bundesregierung ist, mit dem Glasfasernetz jedem Bürger Zugriff auf eine schnelle, leistungsstarke Internetverbindung zu gewährleisten. Eine Form der Weichenstellung besteht darin, dass das TKG die Kostentragung für TV-Anschlüsse ändert. Diese Kosten sind seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr umlagefähig für den Vermieter: Die DüBS kann sie dann nicht mehr über die Nebenkosten mit den Mietern abrechnen (= Wegfall des Nebenkostenprivilegs). 

Theoretisch hätte die DüBS zum 30. Juni 2024 die TV-Anschlüsse kündigen können. Wie und über wen Sie dann ab 1. Juli das TV-Signal empfangen, bliebe jedem Mieter selbst überlassen. Bei der Umrüstung auf Glasfaser im Haus würde dann erneut die Frage ins Haus stehen, bei wem Sie einen Vertrag abschließen – um dann das TV-Signal via Internet oder DVB-T2 HD zu bekommen.

Wir möchten unseren Mietern das daraus resultierende Wechselchaos und mögliche „Fernsehanschluss-Lücken“ ersparen. Deshalb haben wir mit NetCologne einen neuen TV-Versorgungs-Vertrag abgeschlossen und übernehmen für Sie die TV-Anschlusskosten ab dem 1. Juli 2024 bis mindestens sechs Monate nach der Umrüstung Ihres Hauses auf Glasfaser. Mit der Umrüstung wird dann aus NetCologne „net.D“, ein Unternehmen von NetCologne, der Stadt Düsseldorf und den Stadtwerken Düsseldorf. Sie können sich nach Umrüstung frei entscheiden, bei welchem Anbieter Sie einen Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen abschließen.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Infos zum Telekommunikationsgesetz

Verbraucherzentrale: Infos zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs

Muss ich wegen des Telekommunikationsgesetzes selbst tätig werden?

Nein, Sie müssen jetzt nichts unternehmen. Ihr TV-Anschluss bleibt bis mindestens Mitte 2025 weiter bestehen.

Frühestens im Jahr 2025 ist es nötig, dass Sie selbst tätig werden. Und zwar, indem Sie einen Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen abschließen (Vodafone, NetCologne, Telekom, etc.), damit Sie weiterhin fernsehen können. Oder indem Sie über DVB-T2 fernsehen. 

Wir werden Sie aber vorher rechtzeitig anschreiben, damit Sie genug Zeit haben, um einen Vertragspartner auszusuchen oder um auf das Fernsehen mit DVB-T2 umzustellen.

Warum muss ich jetzt nichts unternehmen, aber möglicherweise im Jahr 2025?

Im Zeitraum 2025 bis 2030 werden nach und nach alle Häuser der DüBS auf Glasfaser umgerüstet. Sechs bis zwölf Monate später wird der analoge TV-Anschluss abgeschaltet. Dann können Sie ausschließlich über das Internet oder über DVB-T2 HD fernsehen.

Dafür benötigen Sie einen Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikationsleistungen (z. B. Vodafone, NetCologne/net.D, Telekom, etc.), den sie bis dahin abgeschlossen haben sollten, wenn Sie weiterhin fernsehen möchten. 

Bevor die Arbeiten an Ihrem Haus beginnen, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Sie brauchen also nicht zu befürchten, plötzlich ohne TV-Anschluss dazustehen. Wir benachrichtigen Sie, bevor die Arbeiten zur Umrüstung auf Glasfaser überhaupt beginnen. Sie haben nach der Umrüstung auf Glasfaser noch mindestens sechs Monate lang Ihren analogen TV-Anschluss. Genug Zeit also insgesamt, damit Sie einen Vertrag über Telekommunikationsleistungen ("Internet") bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen.

Sie müssen nichts tun, um auch nach dem 1. Juli 2024 weiter fernsehen zu können. Alles bleibt für Sie, wie es ist. Einzige Änderung: Die DüBS übernimmt für Sie die Kosten des Fernsehanschlusses.

Sie als Mieter haben nach der Umstellung auf Glasfaser die freie Wahl, ob und bei welchem Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen Sie einen Vertrag abschließen.

Kann ich ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr fernsehen?

Sie können auch weiterhin fernsehen wie bisher. Ihr TV-Anschluss bleibt bis mindestens Mitte 2025 weiter bestehen. 

Frühestens im Jahr 2025 ist es nötig, dass Sie selbst tätig werden, damit Sie weiterhin fernsehen können. Und zwar, indem Sie einen Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen abschließen (Vodafone, NetCologne/net.D, Telekom, etc.). Oder indem Sie über DVB-T2 fernsehen. Wir werden Sie aber vorher rechtzeitig anschreiben, damit Sie genug Zeit haben, um einen Vertragspartner auszusuchen oder um auf das Fernsehen mit DVB-T2 umzustellen. Und: Solange Ihr bisheriger TV-Anschluss besteht, übernimmt die Kosten dafür die DüBS. 

Was ändert sich für mich als Mieter der DüBS durch das Telekommunikationsgesetz?

Seit dem 1. Juli 2024 übernimmt die DüBS die Kosten für Ihren TV-Anschluss. Alle Anschlüsse bleiben weiter bestehen und Sie können weiter fernsehen wie bisher.

Frühestens im Jahr 2025 ändert sich etwas für Sie, denn: Im Zeitraum 2025 bis 2030 werden nach und nach alle Häuser der DüBS auf Glasfaser umgerüstet. Sechs bis zwölf Monate später wird der analoge TV-Anschluss abgeschaltet. Dann können Sie ausschließlich über Internet oder DVB-T2 fernsehen. Dafür benötigen Sie einen Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikationsleistungen (z. B. Vodafone, NetCologne/net.D, Telekom, etc.), den sie bis dahin abgeschlossen haben sollten, wenn Sie weiterhin fernsehen möchten. 

Bevor die Arbeiten an Ihrem Haus beginnen, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Sie brauchen also nicht zu befürchten, plötzlich ohne TV-Anschluss dazustehen. Sondern wir benachrichtigen Sie, bevor die Arbeiten zur Umrüstung auf Glasfaser überhaupt beginnen. Und Sie haben nach der Umrüstung auf Glasfaser noch mindestens sechs Monate lang Ihren analogen TV-Anschluss. Genug Zeit also insgesamt, damit Sie einen Vertrag über Telekommunikationsleistungen („Internet”) bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen.

In Stichworten zusammengefasst: 

  • Frühestens (!) Mitte 2025 können Sie nicht mehr über die bisherige, analoge Verbindung fernsehen. Bis dahin bleibt für Sie „fernsehtechnisch” alles beim Alten. 
  • Ihr Haus wird im Zeitraum 2025 bis 2030 auf Glasfaser umgerüstet.
  • Mindestens sechs Monate lang nach der Umrüstung Ihres Hauses auf Glasfaser übernimmt die DüBS die Kosten für Ihren TV-Anschluss.
  • Frühestens sechs Monate nach Umrüstung Ihres Hauses auf Glasfaser wird der bisherige, analoge TV-Anschluss abgeschaltet. 
  • Bis zur Abschaltung des analogen TV-Anschlusses haben Sie viel Zeit, um sich für einen Anbieter für Telekommunikationsleistungen zu entscheiden: Frühestens Mitte 2025 wird Ihr analoger TV-Anschluss abgeschaltet, spätestens Mitte 2031

Wichtig: Sie als Mieter haben nach der Umstellung auf Glasfaser die freie Wahl, ob und bei welchem Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen Sie einen Vertrag abschließen.

Warum wird auf Glasfaser umgestellt? Kann die DüBS nicht alles so belassen, wie es ist?

Nein, die DüBS konnte nicht alles so belassen, wie es jetzt ist. Die Umstellung auf Glasfaser kommt auf jeden Fall – auch ohne Handeln durch die DüBS.

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, möglichst rasch allen Bürgern den Zugang zu schnellem und verlässlichem Internet zu ermöglichen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) stellt dafür die Weichen. Der Glasfaserausbau ist gesetzlich gefordert. In der Folge kann grundsätzlich jeder Anbieter von Telekommunikationsdiensten in den kommenden Jahren auch ohne Einverständnis des Eigentümers Glasfaser in die Häuser hinein legen – es sei denn, der Eigentümer des Hauses kann eine Strategie für eine zeitnahe Umrüstung auf Glasfaser nachweisen. 

Diese Strategie hat die DüBS, und zwar indem sie einen Vertrag mit NetCologne über die schrittweise und abgestimmte Versorgung aller Liegenschaften mit Glasfaser abgeschlossen hat. Hätte die DüBS nicht einen Vertrag mit einem Telekommunikationsdienstleister abgeschlossen, der die Umstellung auf Glasfaser zum Inhalt hat, wäre dies passiert: Verschiedene Telekommunikationsdienstleister hätten zu unterschiedlichen Zeitpunkten "wild" die Glasfaserverlegung in die Häuser hinein durchgeführt. Das daraus resultierende Chaos für Sie als Mieter und für uns als DüBS vermeiden wir durch den Vertrag der DüBS mit NetCologne. So haben wir eine gute Strategie für die Glasfaserumrüstung und können andere Anbieter, die "wild" vorgehen möchten, abweisen. Und wir können Ihnen als Mieter bis sechs Monate nach der Umrüstung Ihres Wohnhauses auf Glasfaser den TV-Anschluss sogar kostenlos anbieten.

Was ist DVB-T2 HD?

DVB-T2 HD ist die Weiterentwicklung des Antennenfernsehens DVB-T. DVB-T2 HD bietet eine bessere Bildqualität und eine größere Anzahl an Sendern. Seit der Umstellung sind ca. 40 Sender ausschließlich in HDTV zu empfangen. Wer einen internetfähigen Receiver oder Fernseher hat, kann sogar noch weitere Sender über das Internet empfangen.

Wer nach der Umstellung auf Glasfaser nicht über das Internet fernsehen möchte, hat mit DVB-T2 HD eine weitere Möglichkeit, Fernsehsignale zu empfangen. 

Weitere Informationen zum Fernsehen über DVB-T2 gibt die Verbraucherzentrale.

Die Telekom möchte bei mir im Haus Glasfaser ausbauen, was nun?

Die DüBS hat einen Vertrag mit NetCologne/net.D für die Verlegung von Glasfaser in die Häuser abgeschlossen. Anderen Anbietern – z. B. Telekom, Vodafone usw. – wird die Verlegung von Glasfaser in die Häuser deshalb nicht gestattet.

Wenn die Verlegung erfolgt ist, können andere Anbieter (auch die Telekom) das Netz von NetCologne nutzen. Diese Nutzung kann bei NetCologne/net.D beantragt werden. 

Liegt das Glasfaserkabel dann in der Wohnung, müssen Sie Ihren Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen selbstverständlich nicht bei NetCologne/net.D abschließen. Sondern: Sie als Mieter haben nach der Umstellung auf Glasfaser die freie Wahl, ob und bei welchem Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen Sie einen Vertrag abschließen.

Die DüBS hat einen Vertrag mit NetCologne über die Verlegung von Glasfaser abgeschlossen. Muss ich nun bei NetCologne bleiben?

Nein. Sie müssen nach der Umrüstung auf Glasfaser nicht bei NetCologne/net.D einen Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen (TV, Internet) abschließen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG), das ab dem 1. Juli 2024 greift,* will unter anderem ja gezielt Wahlfreiheit für den Nutzer schaffen. Entsprechend können Sie die Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen (Telekom, NetCologne/net.D, Vodafone, usw.) und sich frei entscheiden. 

Sie müssen es sich so vorstellen: NetCologne verlegt das Glasfaserkabel bis in die Wohnung. Ist es einmal gelegt, kann nicht nur NetCologne das Kabel nutzen, sondern auch andere Anbieter. Diese bieten Ihnen als Mieter verschiedene Angebotspakete an, von denen Sie sich das heraussuchen, das für Sie am attraktivsten ist.

Wichtig: Es ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, dass Sie schon jetzt** Verträge mit Telekommunikationsdienstleistern abschließen. Dann, wenn in Ihre Wohnung Glasfaser gelegt wird, ist es an der Zeit, sich mit den verschiedenen Angeboten zu beschäftigen. Wir werden Sie zuvor rechtzeitig anschreiben.

 

*Die Übergangsfrist des Gesetzes endet am 30. Juni 2024

** Stand März 2024

NetCologne, net.D – was ist was?

NetCologne ist ein regionaler Telekommunikationsdienstleister, Kabelnetzbetreiber und Internet Service Provider mit eigenem Telekommunikationsnetz in der Metropolregion Rheinland. Hauptsitz von NetCologne ist Köln. Ungeachtet des Namens („Cologne”) und des Hauptsitzes ist das Unternehmen bei weitem nicht nur in Köln aktiv, sondern auch in vielen anderen Städten - unter anderem auch in Düsseldorf. 

Ihr Fernsehanschluss wird durch NetCologne bereitgestellt.

net.D ist eine Tochter von NetCologne, den Stadtwerken Düsseldorf und der Stadt Düsseldorf. net.D ist ein regionaler Telekommunikationsdienstleister, Kabelnetzbetreiber und Internet Service Provider in Düsseldorf.

Die DüBS hat mit NetCologne bereits vor einigen Jahren die Verlegung von Glasfaser bis in die Häuserkeller umgesetzt. Im nächsten Schritt werden nun die Glasfaserkabel bis in die Wohnungen hinein verlegt. Die Verlegung der Glasfaserkabel aus dem Keller in die Wohnungen hinein wird dann net.D durchführen. Das wird in den Liegenschaften abschnittsweise geschehen, und zwar von 2025 bis 2029.

Ihr Glasfaseranschluss wird, wenn er in Ihrer Wohnung liegt, von net.D bereitgestellt.