Mein Abfluss ist verstopft oder der Wasserhahn tropft: Wen rufe ich an? Und wer zahlt die Reparatur?
Grundsätzlich gilt: Bei Leitungen, Anschlüssen und Wasserhähnen, die Eigentum der DüBS sind, kümmern wir uns um Reparatur und Kosten. Das Waschbecken mit Armaturen, die Badewanne mit Duschschlauch und Brausekopf – all das war bereits beim Einzug des Mieters vorhanden, ist DüBS-Eigentum und wird selbstverständlich auch von uns instandgehalten.
Anders verhält es sich bei Einbauküchen mit Armaturen, die von den Mietern eingebaut wurden. Hier sind Sie als Mieter für die Instandhaltung etc. selbst verantwortlich.
Bei Problemen oder Schäden gilt: Rufen Sie uns unter 0211 / 90 316 - 33 an – wir beauftragen ein Handwerksunternehmen zur Beseitigung des Problems und übernehmen die Kosten.
Wurden die Schäden selbst verursacht (z. B. ist das Waschbecken gesprungen, weil ein schwerer Gegenstand hineinfiel), muss der Mieter die Kosten zur Schadensbehebung tragen. Ob Sie über einen selbst beauftragten Handwerker für Abhilfe sorgen oder mittels eines von uns bestellten Dienstleisters, klären wir am besten telefonisch (0211 / 90 316 - 33). Kleinreparaturen, sogenannte Bagatellschäden, sind ebenfalls von den Mietern selbst durchzuführen.
Gut zu wissen: Häufig übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten.