32 Neubauwohnungen in Lichtenbroich

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Unterstützung und Beratung

Sterbefall, was ist zu tun

Mein Partner/meine Partnerin ist Mieter/in der gemeinsamen Wohnung, aber er/sie ist verstorben. Kann ich trotzdem bleiben?

In der Regel ja. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Mitglied der DüBS werden –sofern Sie das noch nicht sind. Natürlich hängt das, wie bei jeder Neuaufnahme eines Mitglieds, davon ab, ob die die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Rufen Sie uns an, dann besprechen wir das gern mit Ihnen.