Rechte und Pflichten

Treppenhausreinigung

Treppenhaus und Hausflure – wie läuft die Reinigung ab?

In den meisten Häusern der DüBS reinigen die Hausbewohner die Treppenhäuser und Hausflure selbst. Woche für Woche ist ein anderer Mieter an der Reihe. Die Absprache darüber, wer wann den „Putzdienst“ übernimmt, erfolgt entweder mündlich oder wird über einen Reinigungsplan geregelt, der im Hausflur ausgehängt wird. So kann niemand vergessen, wann er für ein sauberes Treppenhaus Sorge tragen soll. 

Zur Reinigung gehört das Fegen und Wischen der Stufen des jeweiligen Treppenabschnitts bis zum Podest des Mieters, der gerade an der Reihe ist. Zudem sollen Fensterbänke, Geländer und Handläufe feucht abgewischt und bei Bedarf die Fenster geputzt werden. Die Reinigungen sollen werktags erfolgen – Sonntag ist kein Putztag!

Was ist, wenn es Ärger mit dem Putzdienst gibt?

Nicht immer stimmen die Vorstellungen davon, wie gründlich das Treppenhaus gereinigt werden muss, unter den Bewohnern überein. Eine gute Mischung aus Toleranz einerseits und dem anderen mit Extra-Bemühen beim eigenen Putzverhalten entgegenkommen anderseits nimmt manchem drohenden Putz-Zwist die Grundlage. 

Vor allem aber: Reden wirkt Wunder! Ruhig und freundlich dem anderen zu sagen, wo der Schuh drückt, hat oft verblüffende Wirkung. „Mich stört, dass nach Ihrer Putzwoche die Fensterbänke nicht sauber sind. Können Sie bitte daran denken, sie abzuwischen?“ bewirkt mehr als stummes Grummeln, Nicht-Grüßen oder verallgemeinerndes „Sie putzen gar nicht richtig!“ Schwieriger wird es, wenn der Reinigungspflicht gar nicht nachgegangen wird. Auch hier heißt es: Erstmal freundlich mit dem Nachbarn sprechen.

Hilft alles eigene Bemühen nicht, den Putz-Ärger in den Griff zu bekommen, können Sie sich an die DüBS wenden. Wir versuchen, den säumigen Nachbarn zur Reinigungsmitwirkung zu bewegen. Förderlicher für das gute nachbarschaftliche Klima ist es aber meist, die Uneinigkeiten selbst und im Gespräch zu beseitigen.