32 Neubauwohnungen in Lichtenbroich

Klicken Sie hier!

Unterstützung und Beratung

Trennung, was ist zu tun?

Mein Partner/meine Partnerin ist Mieter/in der gemeinsamen Wohnung, aber wir sind nun getrennt. Kann ich trotzdem bleiben?

In der Regel ja. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Mitglied der DüBS werden –sofern Sie das noch nicht sind. Natürlich hängt das, wie bei jeder Neuaufnahme eines Mitglieds, davon ab, ob die die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Rufen Sie uns an, dann besprechen wir das gern mit Ihnen.