Rechte und Pflichten

Winterdienst

Wenn die Blätter fallen, es schneit oder friert, kann das schnell zu Problemen auf den Gehwegen und Straßen führen. Für die Sicherheit aller – so sagt es das Gesetz – müssen Laub und Schnee geräumt werden. In zahlreichen Hausgemeinschaften wurde die Schneeräum- und Kehrpflicht an Partnerfirmen der DüBS übertragen. 

Einige Hausgemeinschaften sind weiterhin selbst dafür verantwortlich, dass Gehwege vor dem Haus, Hinterhöfe und Einfahrten, die zum Wohngebäude gehören, geräumt werden. Alle Infos zum Schneeräum- und Kehrdienst finden Sie in unserer Broschüre Verkehrssicherung.

Haben Sie Interesse daran, eine Partnerfirma der DüBS mit dem Schneeräumen und Kehren zu beauftragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Wichtig: Die gesamte Hausgemeinschaft muss der Beauftragung zustimmen.