Kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft bei der DüBS, erhalten Sie selbstverständlich Ihre Anteile zurück.
Wichtig zu wissen: Als Genossenschaft wirtschaften und planen wir mit den Anteilen unserer Mitglieder langfristig. Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt daher zwei Jahre. Deshalb ist das Geld, das Sie für Ihre Anteile bezahlt haben, nicht direkt nach Kündigung Ihrer Mitgliedschaft oder nach Kündigung der freiwilligen Anteile auszahlungsbereit.
Die Auszahlung der Anteile nach Kündigung erfolgt etwa zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre nach Ihrer schriftlichen Kündigung – siehe § 12 unserer Satzung.
