Wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen möchten, beachten Sie bitte die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungen und Häuser von drei Monaten.
Falls Sie noch einen Altvertrag haben, kann die Kündigungsfrist allerdings auch davon abweichen.
Die Kündigungsfrist für Garagen, Stellplätze und Fahrradboxen liegt bei einem Monat.
