Kündigung der Mitgliedschaft

Wie kann ich meine Mitgliedschaft oder Anteile kündigen?

Die Mitgliedschaft muss schriftlich und grundsätzlich mindestens zwei Jahre vorher gekündigt werden. Spätestens am letzten Tag des Geschäftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, muss sie der DüBS zugegangen sein. Näheres ist in § 7 unserer Satzung geregelt.

Auch einzelne Geschäftsanteile können gekündigt werden – ebenfalls schriftlich und fristgebunden. Spätestens bis zum 30.09. eines Jahres muss die Kündigung der DüBS zugegangen sein. Weiteres dazu steht in § 18 unserer Satzung.