Das geht, indem das Kind oder Enkelkind DüBS-Mitglied wird. Das Beratungsgespräch zur Mitgliedsaufnahme muss in diesem Fall durch die Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Die Mitgliedsunterlagen müssen ebenfalls von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Eintrittsgeld und Anteile können auch von anderen Personen als dem Mitglied selbst bezahlt werden – also auch von Großeltern, Onkeln oder Tanten.