Grundsätzlich gilt bei Auszahlungen von Guthaben bei Sterbefällen die gesetzliche Erbfolge, die wir ausschließlich beachten. Testamente und Erbscheine dienen dabei als Grundlage. Sollte beides nicht vorliegen, können bei der DüBS von den Hinterbliebenen entsprechende Formulare angefordert werden. Sind uns die Hinterbliebenen bekannt, werden die Formulare automatisch von uns versandt.
Wichtig: Auch wenn in der Vergangenheit bereits eine Begünstigung ausgestellt wurde, ist die DüBS an das Erbrecht gebunden.
