FAQs:
Alles rund ums Telekommunikationsgesetz oder: "Kann ich ab 01.07.2024 noch fernsehen?"

Fragen und Antworten zum Telekommunikationsgesetz

Was ist das Telekommunikationsgesetz (TKG) überhaupt?

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) gibt es seit 1996. Es regelt den Wettbewerb unter den Telekommunikationsdienstleistern. Am 1. Dezember ist eine Änderung bzw. Neuerung in Kraft getreten (Gesetzesnovelle); die Übergangsfrist für die Änderung endet am 30. Juni 2024. 

Die Anpassungen des Gesetzes zielen stark darauf ab, die Weichen für ein bundesweiteses Glasfasernetz zu errichten. Denn Ziel der Bundesregierung ist, mit dem Glasfasernetz jedem Bürger Zugriff auf eine schnelle, leistungsstarke Internetverbindung zu geben. Eine Form der Weichenstellung besteht darin, dass das TKG die Kostentragung für TV-Anschlüsse ändert. Diese Kosten sind ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr umlagefähig für den Vermieter: Die DüBS kann sie dann nicht mehr über die Nebenkosten mit den Mietern abrechnen (= Wegfall des Nebenkostenprivilegs). 

Die Bundesregierung möchte mit dem TKG die Weichen stellen für freie Anbieterwahl und ein flächendeckendes Glasfasernetz, mit dem bundesweit eine leistungsstarke Internetversorgung geschaffen werden soll. Eine Form der Weichenstellung besteht darin, dass das TKG die Kostentragung für TV-Anschlüsse ändert: Diese Kosten sind ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr umlagefähig; die DüBS kann und wird sie dann nicht mehr über die Nebenkosten mit den Mietern abrechnen.

Theoretisch hätte die DüBS zum 30. Juni 2024 die TV-Anschlüsse kündigen können. Wie und über wen Sie dann ab 1. Juli das TV-Signal empfangen, bliebe jedem Mieter selbst überlassen. Bei der Umrüstung auf Glasfaser im Haus würde dann erneut die Frage ins Haus stehen, bei wem Sie einen Vertrag abschließen – um dann das TV-Signal via Internet oder DVB-T2 HD zu bekommen.

Wir möchten unseren Mietern das daraus resultierende Wechselchaos und mögliche „Fernsehanschluss-Lücken“ ersparen. Deshalb schließen wir mit NetCologne einen neuen TV-Versorgungs-Vertrag ab und übernehmen für Sie die TV-Anschlusskosten ab dem 1. Juli 2024 bis mindestens sechs Monate nach der Umrüstung Ihres Hauses auf Glasfaser. Mit der Umrüstung wird dann aus NetCologne „net.D“, ein Unternehmen von NetCologne, der Stadt Düsseldorf und den Stadtwerken Düsseldorf. Sie können sich nach Umrüstung frei entscheiden, bei welchem Anbieter Sie einen Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen abschließen.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Mehr Infos zum Telekommunikationsgesetz gibt es hier.

Verbraucherzentrale - Mehr Infos zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs gibt es hier. 

 

Muss ich wegen des Telekommunikationsgesetzes ab / zum 1. Juli 2024 etwas tun?

Nein, Sie müssen jetzt nichts unternehmen. Ihr TV-Anschluss bleibt bis mindestens Mitte 2025 weiter bestehen.

Frühestens im Jahr 2025 ist es nötig, dass Sie selbst tätig werden. Und zwar, indem Sie einen Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen abschließen (Vodafone, NetCologne, Telekom, etc.), damit Sie weiterhin fernsehen können. Oder indem Sie über DVB-T2 fernsehen. Wir werden Sie aber vorher rechtzeitig anschreiben, damit Sie genug Zeit haben, um einen Vertragspartner auszusuchen oder um auf das Fernsehen mit DVB-T2 umzustellen.

Warum muss ich jetzt nichts unternehmen, aber möglicherweise im Jahr 2025? 

Im Zeitraum 2025 bis 2030 werden nach und nach alle Häuser der DüBS auf Glasfaser umgerüstet. Sechs bis zwölf Monate später wird der analoge TV-Anschluss abgeschaltet. Dann können Sie ausschließlich über das Internet oder über DVB-T2 HD fernsehen. Dafür benötigen Sie einen Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikationsleistungen (z. B. Vodafone, NetCologne/net.D, Telekom, etc.), den sie bis dahin abgeschlossen haben sollten, wenn Sie weiterhin fernsehen möchten. 

Bevor die Arbeiten an Ihrem Haus beginnen, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Sie brauchen also nicht zu befürchten, plötzlich ohne TV-Anschluss dazustehen. Sondern wir benachrichtigen Sie, bevor die Arbeiten zur Umrüstung auf Glasfaser überhaupt beginnen. Und Sie haben nach der Umrüstung auf Glasfaser noch mindestens sechs Monate lang Ihren analogen TV-Anschluss. Genug Zeit also insgesamt, damit Sie einen Vertrag über Telekommunikationsleistungen ("Internet") bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen.

In Stichworten zusammengefasst: 

  • Frühestens (!) Mitte 2025 können Sie nicht mehr über die bisherige, analoge Verbindung fernsehen. Bis dahin bleibt für Sie "fernsehtechnisch" alles beim Alten. 
  • Ihr Haus wird im Zeitraum 2025 bis 2030 auf Glasfaser umgerüstet. 
  • Mindestens sechs Monate lang nach der Umrüstung Ihres Hauses auf Glasfaser übernimmt die DüBS die Kosten für Ihren TV-Anschluss.
  • Frühestens sechs Monate nach Umrüstung Ihres Hauses auf Glasfaser wird der bisherige, analoge TV-Anschluss abgeschaltet. 
  • Bis zur Abschaltung des analogen TV-Anschlusses haben Sie viel Zeit, um sich für einen Anbieter für Telekommunikationsleistungen zu entscheiden: Frühestens Mitte 2025 wird Ihr analoger TV-Anschluss abgeschaltet, spätestens Mitte 2031. 

Wichtig I: Sie müssen nichts tun, um auch nach dem 1. Juli 2024 weiter fernsehen zu können. Alles bleibt für Sie, wie es ist. Einzige Änderung: Die DüBS übernimmt für Sie die Kosten des Fernsehanschlusses.

Wichtig II: Sie als Mieter haben nach der Umstellung auf Glasfaser die freie Wahl, ob und bei welchem Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen Sie einen Vertrag abschließen.

 

 

Kann ich ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr fernsehen?

Sie können auch weiterhin fernsehen wie bisher. Ihr TV-Anschluss bleibt bis mindestens Mitte 2025 weiter bestehen. 

Frühestens im Jahr 2025 ist es nötig, dass Sie selbst tätig werden, damit Sie weiterhin fernsehen können. Und zwar, indem Sie einen Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen abschließen (Vodafone, NetCologne/net.D, Telekom, etc.). Oder indem Sie über DVB-T2 fernsehen. Wir werden Sie aber vorher rechtzeitig anschreiben, damit Sie genug Zeit haben, um einen Vertragspartner auszusuchen oder um auf das Fernsehen mit DVB-T2 umzustellen. Und: Solange Ihr bisheriger TV-Anschluss besteht, übernimmt die Kosten dafür die DüBS. 

Warum muss ich jetzt nichts unternehmen, aber möglicherweise im Jahr 2025? 

Als Folge des Telekommunikationsgesetzes werden im Zeitraum 2025 bis 2030 nach und nach alle Häuser der DüBS auf Glasfaser umgerüstet. Sechs bis zwölf Monate später wird der analoge TV-Anschluss abgeschaltet. Dann können Sie ausschließlich über das Internet oder über DVB-T2 fernsehen. Dafür benötigen Sie einen Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikationsleistungen (z. B. Vodafone, NetCologne, Telekom, etc.), den sie bis dahin abgeschlossen haben sollten, wenn Sie weiterhin fernsehen möchten. 

Bevor die Arbeiten an Ihrem Haus beginnen, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Sie brauchen also nicht zu befürchten, plötzlich ohne TV-Anschluss dazustehen. Sondern wir benachrichtigen Sie, bevor die Arbeiten zur Umrüstung auf Glasfaser überhaupt beginnen. Und Sie haben nach der Umrüstung auf Glasfaser noch mindestens sechs Monate lang Ihren analogen TV-Anschluss. Genug Zeit also insgesamt, damit Sie einen Vertrag über Telekommunikationsleistungen ("Internet") bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen.

In Stichworten zusammengefasst: 

  • Frühestens (!) Mitte 2025 können Sie nicht mehr über die bisherige, analoge Verbindung fernsehen. Bis dahin bleibt für Sie "fernsehtechnisch" alles beim Alten. 
  • Ihr Haus wird im Zeitraum 2025 bis 2030 auf Glasfaser umgerüstet. 
  • Mindestens sechs Monate lang nach der Umrüstung Ihres Hauses auf Glasfaser übernimmt die DüBS die Kosten für Ihren TV-Anschluss.
  • Frühestens sechs Monate nach Umrüstung Ihres Hauses auf Glasfaser wird der bisherige, analoge TV-Anschluss abgeschaltet. 
  • Bis zur Abschaltung des analogen TV-Anschlusses haben Sie viel Zeit, um sich für einen Anbieter für Telekommunikationsleistungen zu entscheiden: Frühestens Mitte 2025 wird Ihr analoger TV-Anschluss abgeschaltet, spätestens Mitte 2031. 
  • So lange Ihr bisheriger (analoger) TV-Anschluss besteht, übernimmt die DüBS die Kosten dafür.

 

Was ändert sich für mich als Mieter der DüBS durch das Telekommunikationsgesetz?

Ab dem 1. Juli 2024 übernimmt die DüBS die Kosten für Ihren TV-Anschluss. Alle Anschlüsse bleiben weiter bestehen und Sie können weiter fernsehen wie bisher.

Frühestens im Jahr 2025 ändert sich etwas für Sie, denn:

Im Zeitraum 2025 bis 2030 werden nach und nach alle Häuser der DüBS auf Glasfaser umgerüstet. Sechs bis zwölf Monate später wird der analoge TV-Anschluss abgeschaltet. Dann können Sie ausschließlich über das Internet oder über DVB-T2 fernsehen. Dafür benötigen Sie einen Vertrag mit einem Anbieter für Telekommunikationsleistungen (z. B. Vodafone, NetCologne/net.D, Telekom, etc.), den sie bis dahin abgeschlossen haben sollten, wenn Sie weiterhin fernsehen möchten. 

Bevor die Arbeiten an Ihrem Haus beginnen, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Sie brauchen also nicht zu befürchten, plötzlich ohne TV-Anschluss dazustehen. Sondern wir benachrichtigen Sie, bevor die Arbeiten zur Umrüstung auf Glasfaser überhaupt beginnen. Und Sie haben nach der Umrüstung auf Glasfaser noch mindestens sechs Monate lang Ihren analogen TV-Anschluss. Genug Zeit also insgesamt, damit Sie einen Vertrag über Telekommunikationsleistungen ("Internet") bei einem Anbieter Ihrer Wahl abschließen.

In Stichworten zusammengefasst: 

  • Frühestens (!) Mitte 2025 können Sie nicht mehr über die bisherige, analoge Verbindung fernsehen. Bis dahin bleibt für Sie "fernsehtechnisch" alles beim Alten. 
  • Ihr Haus wird im Zeitraum 2025 bis 2030 auf Glasfaser umgerüstet. 
  • Mindestens sechs Monate lang nach der Umrüstung Ihres Hauses auf Glasfaser übernimmt die DüBS die Kosten für Ihren TV-Anschluss.
  • Frühestens sechs Monate nach Umrüstung Ihres Hauses auf Glasfaser wird der bisherige, analoge TV-Anschluss abgeschaltet. 
  • Bis zur Abschaltung des analogen TV-Anschlusses haben Sie viel Zeit, um sich für einen Anbieter für Telekommunikationsleistungen zu entscheiden: Frühestens Mitte 2025 wird Ihr analoger TV-Anschluss abgeschaltet, spätestens Mitte 2031. 

Wichtig: Sie als Mieter haben nach der Umstellung auf Glasfaser die freie Wahl, ob und bei welchem Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen Sie einen Vertrag abschließen.

Warum wird auf Glasfaser umgestellt? Kann die DüBS nicht alles so belassen, wie es ist?

Nein, die DüBS konnte nicht alles so belassen, wie es jetzt ist. Die Umstellung auf Glasfaser kommt auf jeden Fall - auch ohne Handeln durch die DüBS.

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, möglichst rasch allen Bürgern den Zugang zu schnellem und verlässlichen Internet zu ermöglichen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) stellt dafür die Weichen. Der Glasfaserausbau ist gesetzlich gefordert. In der Folge kann grundsätzlich jeder Anbieter von Telekommunikationsdiensten in den kommenden Jahren auch ohne Einverständnis des Eigentümers Glasfaser in die Häuser hinein legen - es sei denn, der Eigentümer des Hauses kann eine Strategie für eine zeitnahe Umrüstung auf Glasfaser nachweisen. 

Diese Strategie hat die DüBS, und zwar indem sie einen Vertrag mit NetCologne über die schrittweise und abgestimmte Versorgung aller Liegenschaften mit Glasfaser abgeschlossen hat. Hätte die DüBS nicht einen Vertrag mit einem Telekommunikationsdienstleister abgeschlossen, der die Umstellung auf Glasfaser zum Inhalt hat, wäre dies passiert: Verschiedene Telekommunikationsdienstleister hätten zu unterschiedlichen Zeitpunkten "wild" die Glasfaserverlegung in die Häuser hinein durchgeführt. Das daraus resultierende Chaos für Sie als Mieter und für uns als DüBS vermeiden wir durch den Vertrag der DüBS mit NetCologne. So haben wir eine gute Strategie für die Glasfaserumrüstung und können andere Anbieter, die "wild" vorgehen möchten, abweisen. Und wir können Ihnen als Mieter bis sechs Monate nach der Umrüstung Ihres Wohnhauses auf Glasfaser den TV-Anschluss sogar kostenlos anbieten.

Was ist DVB-T2 HD?

DVB-T2 HD ist die Weiterentwicklung des Antennenfernsehens DVB-T. DVB-T2 HD bietet eine bessere Bildqualität und eine größere Anzahl an Sendern. Seit der Umstellung sind ca. 40 Sender ausschließlich in HDTV zu empfangen. Wer einen internetfähigen Receiver oder Fernseher hat, kann sogar noch weitere Sender über das Internet empfangen.

Wer nach der Umstellung auf Glasfaser nicht über das Internet fernsehen möchte, hat mit DVB-T2 HD eine weitere Möglichkeit, Fernsehsignale zu empfangen. 

Weitere Informationen zum Fernsehen über DVB-T2 gibt die Verbraucherzentrale.

Die Telekom möchte bei mir im Haus Glasfaser ausbauen, was nun?

Die DüBS hat einen Vertrag mit NetCologne/net.D für die Verlegung von Glasfaser in die Häuser abgeschlossen. Anderen Anbietern  - z. B. Telekom, Vodafone usw. - wird die Verlegung von Glasfaser in die Häuser deshalb nicht gestattet.

Wenn die Verlegung erfolgt ist, können andere Anbieter (auch die Telekom) das Netz von NetCologne nutzen. Diese Nutzung kann bei NetCologne/net.D beantragt werden. 

Liegt das Glasfaserkabel dann in der Wohnung, müssen Sie Ihren Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen selbstverständlich nicht bei NetCologne/net.D abschließen. Sondern: Sie als Mieter haben nach der Umstellung auf Glasfaser die freie Wahl, ob und bei welchem Anbieter für Telekommunikationsdienstleistungen Sie einen Vertrag abschließen. 

 

Die DüBS hat einen Vertrag mit NetCologne über die Verlegung von Glasfaser abgeschlossen. Muss ich nun bei NetCologne bleiben?

Nein. Sie müssen nach der Umrüstung auf Glasfaser nicht bei NetCologne/net.D einen Vertrag über Telekommunikationsdienstleistungen (TV, Internet) abschließen. Das Telekommunikationsgesetz (TKG), das ab dem 1. Juli 2024 greift,* will unter anderem ja gezielt Wahlfreiheit für den Nutzer schaffen. Entsprechend können Sie die Angebote der verschiedenen Anbieter vergleichen (Telekom, NetCologne/net.D, Vodafone, usw.) und sich frei entscheiden. 

Sie müssen es sich so vorstellen: NetCologne verlegt das Glasfaserkabel bis in die Wohnung. Ist es einmal gelegt, kann nicht nur NetCologne das Kabel nutzen, sondern auch andere Anbieter. Diese bieten Ihnen als Mieter verschiedene Angebotspakete an, von denen Sie sich das heraussuchen, das für Sie am attraktivsten ist.

Wichtig: Es ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, dass Sie schon jetzt** Verträge mit Telekommunikationsdienstleistern abschließen. Dann, wenn in Ihre Wohnung Glasfaser gelegt wird, ist es an der Zeit, sich mit den verschiedenen Angeboten zu beschäftigen. Wir werden Sie zuvor rechtzeitig anschreiben.

 

*Die Übergangsfrist des Gesetzes endet am 30. Juni 2024

** Stand März 2024

NetCologne, net.D - was ist was?

NetCologne ist ein regionaler Telekommunikationsdienstleister, Kabelnetzbetreiber und Internet Service Provider mit eigenem Telekommunikationsnetz in der Metropolregion Rheinland. Haupsitz von NetCologne ist Köln. Ungeachtet des Namens ("Cologne") und des Hauptsitzes ist das Unternehmen bei weitem nicht nur in Köln aktiv, sondern auch in vielen anderen Städten - unter anderem auch in Düsseldorf. 

Ihr Fernsehanschluss wird durch NetCologne bereitgestellt.

net.D ist eine Tochter von NetCologne, den Stadtwerken Düsseldorf und der Stadt Düsseldorf. net.D ist ein regionaler Telekommunikationsdienstleister, Kabelnetzbetreiber und Internet Service Provider in Düsseldorf.

Die DüBS hat mit NetCologne bereits vor einigen Jahren die Verlegung von Glasfaser bis in die Häuserkeller umgesetzt. Im nächsten Schritt werden nun die Glasfaserkabel bis in die Wohnungen hinein verlegt. Die Verlegung der Glasfaserkabel aus dem Keller in die Wohnungen hinein wird dann net.D durchführen. Das wird in den Liegenschaften abschnittsweise geschehen, und zwar von 2025 bis 2029.

Ihr Glasfaseranschluss wird, wenn er in Ihrer Wohnung liegt, von net.D bereitgestellt.

 

 

 

FAQs:
Wohnen bei der DüBS

Häufige Fragen und Antworten - kurz und bündig.

Mein Abfluss ist verstopft/der Wasserhahn tropft: Wen rufe ich an? Und wer zahlt die Reparatur?

Grundsätzlich gilt: Bei Leitungen, Anschlüssen und Wasserhähnen, die Eigentum der DüBS sind, kümmern wir uns um Reparatur und Kosten. Das Waschbecken mit Armaturen, die Badewanne mit Duschschlauch und Brausekopf - all das war bereits beim Einzug des Mieters vorhanden, ist DüBS-Eigentum und wird selbstverständlich auch von uns instand gehalten. Bei Problemen oder Schäden gilt daher: Rufen Sie uns unter 0211 / 90 316 - 33 an - wir beauftragen ein Handwerksunternehmen zur Beseitigung des Problems und übernehmen die Kosten.

Wurden die Schäden selbst verursacht (z. B. ist das Waschbecken gesprungen, weil ein schwerer Gegenstand hineinfiel), muss der Mieter die Kosten zur Schadensbehebung tragen. Ob Sie über einen selbst beauftragten Handwerker für Abhilfe sorgen oder mittels eines von uns bestellten Dienstleisters, klären wir am besten telefonisch (0800/80 40 777). Wichtig: Häufig erstattet Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten.

Treppenhaus und Hausflure - wie ist es mit der Reinigung?

In den meisten Häusern der DüBS reinigen die Hausbewohner Treppenhäuser und Hausflure selbst. Woche für Woche ist ein anderer Mieter an der Reihe. Die Absprache darüber, wer wann den „Putzdienst“ übernimmt, erfolgt entweder mündlich oder wird über einen Reinigungsplan geregelt, der im Hausflur ausgehängt wird. So kann niemand vergessen, wann er für ein sauberes Treppenhaus Sorge tragen soll. Gereinigt werden durch Fegen und Wischen die Stufen des jeweiligen Treppenabschnitts bis zum Podest des Mieters, der gerade an der Reihe ist. Außerdem sollen Fensterbänke, Geländer und Handläufe feucht abgewischt und bei Bedarf die Fenster geputzt werden. Die Reinigungen sollen werktags erfolgen -  Sonntag ist kein Putztag!

...und wenn es Ärger mit dem Putzdienst gibt?

Nicht immer stimmen die Vorstellungen davon, wie gründlich das Treppenhaus gereinigt werden muss, unter den Bewohnern überein. Eine gute Mischung aus Toleranz einerseits und dem anderen mit Exta-Bemühen beim eigenen Putzverhalten entgegenkommen anderseits nimmt manchem drohenden Putz-Zwist die Grundlage. Vor allem aber: Reden wirkt Wunder! Ruhig und freundlich dem anderen zu sagen, wo der Schuh drückt, hat oft verblüffende Wirkung. "Mich stört, dass nach Ihrer Putzwoche die Fensterbänke nicht sauber sind. Können Sie bitte daran denken, sie abzuwischen?" bewirkt mehr als stummes Grummeln, Nicht-Grüßen oder verallgemeinerndes "Sie putzen gar nicht richtig!" Schwieriger wird es, wenn der Reinigungspflicht gar nicht nachgegangen wird. Auch hier heißt es: Erstmal freundlich mit dem Nachbarn sprechen.

Hilft alles eigene Bemühen nicht, den Putz-Ärger in den Griff zu bekommen, können Sie sich an die DüBS wenden. Wir versuchen, den säumigen Nachbarn zur Reinigungsmitwirkung zu bewegen. Förderlicher für das gute nachbarschaftliche Klima ist es aber meist, die Uneinigkeiten selbst und im Gespräch zu beseitigen.

Kann ich in meiner Wohnung Tiere halten?

Grundsätzlich können Klein-Haustiere  in der Wohnung gehalten werden, wenn sie ihrer Haltungsform entsprechend nicht oder kaum in Erscheinung treten und ihre Anzahl nicht das übliche Maß übersteigt. Das heißt: Ein oder zwei Hamster sind kein Problem, eine Hamsterfarm aber sehr wohl. Die Anschaffung von Haustieren in vorgenannten Fällen muss nicht angemeldet werden. Die schriftliche Zustimmung der DüBS ist jedoch erforderlich, wenn Sie größere Tiere, z. B. eine Katze oder einen Hund, anschaffen möchten.

Mein Partner ist Mieter der gemeinsamen Wohnung, aber wir sind nun getrennt/er ist verstorben. Kann ich bleiben?

In der Regel ja. Der Partner, der in der Wohnung bleiben möchte, wird Mitglied der DüBS und Mieter der Wohnung. Natürlich hängt das, wie bei jeder Neuaufnahme eines Mitglieds, davon ab, ob die die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Rufen Sie uns an, wir besprechen das mit Ihnen!

Nachbarschaftliche Probleme - was tun?

Zu laut, zu leise, nicht ordentlich oder sauber genug - Gründe, sich aneinander zu reiben, gibt es im nachbarschaftlichen Umfeld viele. "Sprechenden Menschen kann (fast immer) geholfen werden" - diesen Satz können wir nur unterstreichen. Meistens reicht es, freundlich mit dem Nachbarn zu sprechen und ihm zu sagen, was im Zusammenleben stört. Oft weiß der andere gar nicht, dass er mit seinem Verhalten den Nachbarn verärgert. Abhilfe ist dann durch ein Gespräch schnell erreicht. Wenn dem doch nicht so ist: Rufen Sie uns an und sprechen Sie mit unserer Quartiersmanagerin Anne-Katrin Schmidt (0211/90 316 63). Sie kann vermitteln, wenn die Fronten verhärtet erscheinen oder dabei unterstützen, eine Lösung zu finden. 

Wilde Kippen und Abfall, wo er nicht hingehört: Was tun?

Wird Abfall auf öffentlichen Flächen weggeworfen, auf Straßen, Bürgersteigen, öffentlichen Grünflächen, ist die Stadt Düsseldorf der richtige Ansprechpartner zur Beseitigung des Unrats. Damit Düsseldorf sauberer wird, kann eine App Unterstützung leisten: "Düsseldorf bleibt sauber" heißt sie und ist für Android und Apple(IOS)-Geräte verfügbar. Sie führt durch ein Menü, bei dem die Müll-Ecke und die Bitte um Rückmeldung angegeben werden. Ziel der Stadt ist es, über die Awista innerhalb von 24 Stunden den Unrat beseitigen zu lassen. Mehr Infos hierzu: Düsseldorf-bleibt-sauber-App

Natürlich können Müll-Ecken und wilde Kippen auch telefonisch gemeldet werden. Das kostenlose Service-Telefon Stadtsauberkeit ist unter der Nummer 892-5050 montags bis freitags von 8-16 h erreichbar. E-Mails an: stadtsauberkeit@duesseldorf.de

FAQs:
Mitgliedschaft bei der DüBS

Häufige Fragen und Antworten - kurz und bündig.

Ich möchte Mitgliedsanteile kaufen - wie geht das?

Der Kauf von Anteilen ist - natürlich - mit einer Mitgliedschaft verbunden. Dafür muss nicht zwingend auch eine Wohnung gemietet werden. Ein schriftlicher Antrag, die Zahlung von Eintrittsgeld und Anteilen sowie die Zustimmung des Vorstands dagegen sind notwendige Schritte. Hier mehr dazu!

Kann ich meine Mitgliedschaft überschreiben?

Ja, das ist möglich: Die Mitgliedschaft kann llständig auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Auch einzelne Anteile sind übertragbar. In beiden Fällen sind ein schriftlicher Antrag (Formulare dafür senden wir gerne zu) und die Zustimmung des Vorstands notwendig. 

Wann und wie wird die jährliche Dividende ausgezahlt?

Die Ausschüttung der Dividende, ihre Höhe und den Auszahlungszeitpunkt beschließen die Vertreter im Rahmen ihrer jährlichen Versammlung. Im Monat nach der Vertrterversammlung wird die Dividende ausgeschüttet; gleichzeitig damit wird die Dividendenbescheinigung versandt. Die Auszahlung der Dividende erfolgt ausschließlich als Überweisung. Mehr dazu in § 40 unserer Satzung

Bekomme ich von der DüBS eine Steuerbescheinigung/einen Freistellungsauftrag?

Die Steuerbescheinigung wird von uns zusammen mit der Dividendenmitteilung einmal im Jahr versandt. Das Formular für den Freistellungsauftrag schicken wir auf Anfrage gerne zu, es kann natürlich auch bei uns in der Verwaltung abgeholt werden.

Ich möchte bei der DüBS für meine Kinder/Enkel sparen. Geht das?

Das geht: Indem das Kind/Enkelkind DüBS-Mitglied wird. Der Antrag wird vom Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Eintrittsgeld und Anteile können von anderen Personen als dem Mitglied bezahlt werden - also auch von Großeltern, Onkeln oder Tanten.

Was passiert im Todesfall mit meinen Anteilen?

Grundsätzlich gilt bei Auszahlungen von Guthaben bei Sterbefällen die gesetzliche Erbfolge, die wir ausschließlich beachten. Testamente und Erbscheine dienen dabei als Grundlage. Sollte beides nicht vorliegen, können bei der DüBS von den Hinterbliebenen entsprechende Formulare angefordert werden. Sind uns die Hinterbliebenen bekannt, werden die Formulare automatisch von uns versandt. Wichtig: Auch wenn in der Vergangenheit bereits eine Begünstigung ausgestellt wurde, ist die DüBS an das Erbrecht gebunden.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft oder auch Anteile kündigen?

Die Mitgliedschaft muss schriftlich und grundsätzlich mindestens zwei Jahre vorher gekündigt werden. Spätestens am letzten Tag des Geschäftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, muss sie der DüBS zugegangen sein. Näheres ist in § 7 unserer Satzung geregelt.

Auch einzelne Geschäftsanteile können gekündigt werden - ebenfalls schriftlich und fristgebunden. Weiteres dazu steht in § 18 unserer Satzung